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Die Geschichte

bereits im Jahr 1322 werden Weinbauriede namentlich aufgezählt
Das Sausalgebirge
Auszüge aus dem Skriptum aus dem Jahre 1845, v. Georg Mally - k. k. Professor  Der Sausaler Weinbau Anfang des 12. Jahrhunderts fiel das Sausal in die Hände des Salzburger Erzbistums. Im Sausal ist die Kultur der Weinrebe auf Betreiben der Salzburger Erzbischöfe durch die von ihnen hier angesiedelten Kolonisten eingeführt und gepflegt worden. Diese Bauern haben ja erst auf den Bergen den Wald zu schlagen begonnen und auf den so gerodeten Hängen Weingärten angepflanzt. Der Weinbau hat seit jeher und durchaus in den Händen der hier ansässigen Bauern und ihrer Winzer gelegen. Jahrhunderte hindurch haben sie als Bergholden vom Ertrage ihrer Reben der kirchlichen Obrigkeit den Weinzehent, dem Grundherrn aber das sogenannte Bergrecht gegeben, beides in Form von Wein. Das ist schon aus dem 12.Jhdt. bezeugt, also ist auch der Weinbau hier im Sausal zumindestens so alt.  Aufgrund der qualitativen Bestrebungen des Salzburger Erzbistums kam es im Sausal bereits sehr früh zu einer genauen Einteilung von Einzellagen. Bereits im Jahr 1322 werden Weinbauriede namentlich aufgezählt, darunter noch einige, die auch gegenwärtig noch Reben tragen. So enthält die Aufzeichnung der dem Vizedomamt bergrechtpflichtigen Sausaler Weinberge die Namen von 22 Rieden mit ihrer Gesamtlieferung von 131 Urnen Wein. So z.B. von "Ainöd (Einöd)" mit 23 Urrnen oder von der Rieden "Vresen, Zauchen, Grauschkanich, Ertlschach (Edelschuh)" mit ingesamt 22 Urnen. 

Die übrigen Weinberge ergaben weit weniger. Sie lagen sämtlich vom Wöllinggraben westwärts gegen den Brünngraben. Detaillierte Angaben über das Ausmaß der Rebgründe in den einzelnen Sausaler Weinbergen bringt erst ein seckauisches Weinzehentregister aus dem Jahre 1406. Dort sind dann bereits die Namen von 30 Weinbergen überliefert, darunter solche von großer Ausdehnung, wie z.B. das Ried "in der Ainöd" mit allein 80(!) Einzelweingärten. Daraus lässt sich bereits eine beträchtliche Ausdehnung des Sausaler Rebkultur im 15.Jhdt. erkennen. Es gibt zu einzelnen der aufgezählten Weinbaugegenden des Sausaler Berglandes manchmal auch die Anzahl der dort zehentpflichtign "Weingarten oder Viertail" an. Im Bereich der salzburgischen Bergrechtsgebietes werden so genannt: "Kautsch (heute Gauitsch)" mit 26 Viertel, am "Cekolo" 2, am "Stainpach" 31, am "Patutscha" 31 1/2, "in der Ainöd" 88 1/2, am "Altenperg" und "Erltschach (heute Edelschuh)" insgesamt 99 und an der "Zauchen und Gruskanig" 17 Viertel. Die dem Erzstift nicht untertänigen Weinberge um das Bergdorf Neurat sind als "Sticklleiten" mit 28 1/2, Rauchegg 10, Dorferegg 8, Mitterberg 13 und Karegg (heute Koregg) mit 6 1/2 Viertel Weingarten verzeichnet. Damit ist erstmals ein, wenn auch nur ungefährer Überblick über die zu Anfang des 15.Jhdt. im Sausal bestehenden Rebgründe, gegeben.  Das Vizedomamt Leibnitz selbst hat eigene Aufzeichnungen über seine Sausaler Weinberge erst aus dem 16.Jhdt. überliefert. Sein ältestes erhaltenes Bergbuch enthält jedoch wieder nur eine summarische Aufzählung jener 23 Weinbaugegenden, in denen dem Erzstift das gesamte Bergrecht eignete. Davon liegen Höch, Baumgarten, Globeregg, Hollerberg, Zauchen, "Gruaschkanegk" (Brudersegg), Sachernegg (Teil der Einöd), Steinbach, Sanetz, "Tzekler" (Zeggerl), Altenberg, Edlschach (Edelschuh), Einöd, Teutenbach, "Padtueschnikh" (Petutschnig), Trebian, Gauitsch, Plesch und Buch im eigentlichen Sausaler Bergland. 

Diese Weinberge stellen jedoch nur den Südteil des Sausals dar, der anschließende Nordteil hingegen fehlt - die größte hier gebildete Bergherrschaft ist das Stift Admont, dessen "Bergrechtsregister für Sausal 1513" jedoch nicht erhalten blieb.
Das Weinbauausmaß hat dann im Laufe des 16.Jhdt. infolge des Wegfalles der Konkurrenz ausländischer Weine - des Ungarweines - noch eine beträchtliche Steigerung erfahren und damit wohl alle geeigneten Gehänge des Berglandes erfaßt. Sie hat im Sausaler Bergland zu einer solchen Ausweitung der Rebgründe geführt, daß sich das Leibnitzer Vizdomamt zu einer Neuorganisation ihrer Verwaltung gezwungen sah. Man teilte den erzbischöflichen Besitz im Sausal in zwei selbständige Bergrechtsämter und unterstellte diese der Aufsicht von zwei eigenen Amtsmännern. Ob dies schon 1538, wo von "paiden Sausellen" die Rede ist, ist nicht klar erkennbar, aber 1571 hat eine verwaltungsmäßige Trennung in einem Vordern und Hindern Sausal bereits stattgefunden.
Ihr Gesamtbesitzstand wird auch in diesem Urbar zunächst in die schon 1571 bezeugten Bereiche des Vordern und Hintern Sausal geschieden. Ersterer erscheint hier als des "Simon Hollen Amth", letzterer als des "Veiten Orthaber Amth". Beide Bergämter sind wieder nach ihren inliegenden Weinbergen beschrieben mit genauer Verzeichnung der in diesem vorhandenen Bergholden und deren nach Vierteln und Rachen geschätzten Bergrechtsgütern. Der Bereich Vordern Sausal enthält die "Weinberge Kalchriegl, Küzegg, auf der Höch, Steinriegl, Brudersegg, Ainedt, Patuetschnickh, Schachernickh, Stainpach, Mittern Gauitsch, Trebian, Zegerle, Gautschperg, Hochegg, Kharegg, Mitteregg, Ebenegg, Plesch und Buch, Edelschach, Voregg, Hinteregg und Gaisriegl". Also insgesamt 25 Weinberge, in denen 488 Bergholden 1234 Viertel drei Rachen Bergrechtsgründe besaßen. Dieses Bergrechtsamt umfaßte das Bergland vom Wöllinggraben westwärts bis zum Zauchengraben und von der Enge von Fresing nordwärts bis zum südlichen Quellgraben des Muggenauerbaches.
Der Bereich Hintern Sausal begriff die Weinberge Hollerberg, Karleiten, Neubaumgarten und Mitterriegl, Altenbaumgarten, Globeregg, Mitterberg, Plöderl, Heinrich und Kohlgruben, Farmb, im Satl, Breitriegl, Hemetriegl, Schmalegg, Zwickl, Krariegl, Neundorfer Sausal, Niedern Sausal, Kerschegg und Nieder Kerschegg in sich. Somit insgesamt 20 Weinberge, in denen 425 Bergholden 721 Viertel 1 1/2 Rachen Bergrechtsgründe innehatten. Dieses zweite Bergrechtsamt erstreckte sich also vom Zauchengraben westwärts bis zum Farmbachgraben und von hier nordwärts über Harracheck, Mandlkogl und Kerscheck bis gegen Neudorf. In der ersten Hälfte des 17.Jhdt. bewirtschafteten demnach in beiden Bergrechtsämtern insgesamt 912 Bergholden bzw. Berggenossen 1956 Viertel 1/2 Rachen Bergrechtsgrund. Das entspräche einer allerdings sehr problematischen Umrechnung - 1 Viertel Weingarten = 1/2 Joch und 1 Katastraljoch = 58 Ar - einer Bodenfläche von 978 Joch bzw. 567,24 Hektar. Sie stellt das Gesamtausmaß des bergrechtpflichtigen Grund und Bodens überhaupt dar.